Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine umfassende Analyse zur Situation der Versorgung Betroffener sexualisierter Gewalt in Deutschland verfasst. Hintergrund der Analyse ist Artikel 25 der Istanbul-Konvention, der eine umfassende Versorgung von Betroffenen nach Gewalt vorsieht.

In der Analyse werden große Versorgungslücken aufgezeigt sowie zahlreiche Handlungsoptionen vorgestellt, was getan werden muss, um Artikel 25 umfassend umzusetzen:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/akutversorgung-nach-sexualisierter-gewalt

Der bff war als Kooperationspartner an dem Projekt beteiligt.